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Wilkommen bei Karlak

Wir bieten Ihnen beste Qualität im Bereich der Metallverarbeitung

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Moderne Produktion

Wir modernisieren regelmäßig unseren Maschinenpark

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Qualität just in time

Qualität und Lieferzeit werden Sie überzeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferungen und Leistungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als genommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

2. Angebote - Aufträge
Unsere Angebote in jeder Form sind freibleibend. Aufträge sind mit unserer Zustimmung widerruflich.

 

3. Verpackung
Verpackung wird selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen.

 

4. Preise
Die von uns schriftlich bestätigten Preise gelten ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer und sind aufgrund der heutigen Materialpreise und Lohnkosten berechnet. Bei veränderter Marktlage sind wir berechtigt, Tagespreis zu berechnen. Die Rechnung ersetzt bei sofortiger Lieferung die Auftragsbestätigung.

 

5. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, nachträglich festgestellte Kreditgefährdung oder unzumutbare Erschwerung der Lieferung berechtigen uns zum ganzen oder teilweisen Rücktritt.

Schadensersatzansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen. Die Lieferzeit beginnt erst nach völliger Klärung des Auftrages für beide Seiten und nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Irgendeine höhere Gewalt z. B. Brand, Maschinenschaden oder sonstige Betriebsstörungen, Verspätung von Vorlieferanten, Streik u.ä.) befreit uns von jeder Lieferungsfrist oder nach unserer Wahl auch von der Lieferpflicht.

 

6. Liefermenge und Verpackung
Mehr- oder Minderlieferung sind je nach Abmessung bis zu 15 % bei den größeren und bis zu 30 % bei den kleineren Stückzahlen vorbehalten.

 

7. Versand
Die Waren werden auf Gefahr des Bestellers versandt, auch wenn sie frachtfrei geliefert werden. Werden für den Versand keine Vorschriften gemacht, so erfolgt dieser nach bestem Ermessen ohne jede Verbindlichkeit für billigste und schnellste Verfrachtung. Eine Verbindlichkeit für Benutzung einer etwa vorgegebenen Versandanweisung lehnen wir ab, ebenso die Vergütung etwaiger Frachtunterschiede. Wir haften lediglich für ordnungsgemäße Abfertigung des Versandweges durch unsere Mitarbeiter.

 

8. Mängelrüge
Mängelrügen und Fehlanzeigen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Besteller berücksichtigt. Beim Versand an Dritte ist die Ware vorher zu prüfen, andernfalls gilt sie beim Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Bei begründeten und rechtzeitig erhobenen Reklamationen bezüglich der Ausführung der von uns gefertigten Teile behalten wir uns vor, entweder die Waren zum berechneten Preis zurückzunehmen oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt.

 

9. Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tage netto fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir eine nicht befriedigende Auskunft, so haben wir das Recht, die Ausführung der Aufträge abzulehnen oder Vorauszahlung zu verlangen. Skontierung ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind.

 

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren, egal ob sie be- oder weiterverarbeitet oder vermischt wurden, bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns, gleich aus welchem Grund, zustehen, vor.

Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und unter folgenden Bedingungen ermächtigt:
Der Käufer tritt zu unserer Sicherung seine Forderung gegen seinen Besteller aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in dem Zeitpunkt an uns ab, in dem er mit dem Besteller den Kaufvertrag über die Vorbehaltsware abschließt. Es bedarf hierfür keiner besonderen Abtretungserklärung an uns für den einzelnen Fall. Der Abnehmer nimmt die Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung vor. Wir ziehen die Forderungen so lange nicht selbst ein, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretene Forderungen nebst Forderungsbetrag mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist in allen Fällen Herscheid, Gerichtsstand Plettenberg.

 

12. Nebenabreden
Alle mündlichen und telefonischen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Andere als obige Bedingungen gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich besonders anerkannt haben.

 

 

 

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